Die umfassende Reform des Wahlrechts stellt einen bedeutenden Schritt für eine politische Stabilisierung und der Stärkung einer pluralistisch-demokratischen Zivilgesellschaft in Bosnien und Herzegowina dar. Bei den wieder aufgenommenen Verhandlungen über die Wahlrechtsreform müssen daher die notwendigen Reformprozesse für eine Stärkung des Wahlprozesses und die Beseitigung bestehender Diskriminierungen unternommen werden.

„Die substanzielle Umsetzung der Urteile des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte wie das Sejdić-Finci-Urteil von 2009 sind bei der Wahlrechtsreform unbedingt erforderlich. Oberstes politisches Ziel muss dabei sein, die ethnische Spaltung des Landes zu überwinden. Das diskutierte Prinzip der ‚legitimen politischen Repräsentation‘ würde hingegen zur Vertiefung der Spaltung beitragen und die Umsetzung der Urteile erschweren“, betont der Bundestagsabgeordnete Adis Ahmetovic.

Dabei dürfen die derzeitigen Verhandlungen über die umfassende Wahlrechtsreform jedoch nicht dazu führen, dass die Wahlen im Oktober 2022 verschoben werden. „Die Abhaltung der Wahlen im kommenden Oktober sollten oberste Priorität haben. Sie müssen fair, transparent und ohne Manipulationen stattfinden. Sollte bei den Verhandlungen zur Wahlrechtsreform bis zu den Wahlen kein Ergebnis erzielt werden, welches unter anderem den Urteilen des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte entspricht, sollte ein neuer Anlauf zur umfassenden Wahlrechtsreform nach den Wahlen unternommen werden“, so der Bundestagsabgeordnete.