"Es ist mir ein Anliegen voranzustellen, dass Integration eine wichtige Aufgabe ist und sich die SPD-Bundestagsfraktion daher seit Jahren konsequent für eine Stärkung des staatlichen Integrationsangebots einsetzt. So konnten wir die Haushaltsmittel für die verschiedenen Integrationsprogramme regelmäßig bedarfsgerecht erhöhen und trotz notwendiger Bemühungen zur Haushaltskonsolidierung stabil halten. Die gesteigerte Zuwanderung ab 2022 hat die Ausgaben für Sprachvermittlung und Integration auf ein nie dagewesenes Niveau ansteigen lassen, bei dem eine vorausschauende Ausgabensteuerung nicht immer möglich war.

Der durch das BAMF im Februar erlassene Zulassungsstopp für Teilnahmen nach § 44 Abs. 4 AufenthG betrifft Personen, die weder einen Anspruch haben noch verpflichtet sind an Integrationskursen teilzunehmen. Unter diese Gruppe der freiwilligen Teilnehmerinnen und Teilnehmer fallen insbesondere Menschen aus der Ukraine, Asylbewerber, die sich im Asylverfahren befinden, Geduldete nach § 60a Abs. 2 S. 3 AufenthG sowie Unionsbürger. 

Der Zulassungsstopp konnte aus unserer Sicht so nicht bleiben. Er hätte uns integrations-, gesellschafts- und arbeitsmarktpolitisch mehr geschadet als geholfen. Zugleich müssen wir anerkennen, dass die Kosten für den Haushalt buchstäblich durch die Decke gegangen sind.

In den letzten Wochen und Monaten haben wir uns hinter den Kulissen für die Fortführung von Integrations- und Sprachkursen sowie den Zugang zu den Kursen auch für freiwillige Teilnehmer eingesetzt. Hierzu haben wir viele gute und konstruktive Gespräche und Verhandlungen mit dem Bundesinnenministerium geführt. Ich freue mich Ihnen mitteilen zu können, dass wir uns gemeinsam auf eine Kompromisslösung verständigt haben und der generelle Zulassungsstopp in dieser Form vom Tisch ist. 

Für uns ist klar: Die Integrations- und Sprachkurse sind für eine gelungene Integration und ein funktionierendes Migrationssystem unverzichtbar. Sie sind ein zentrales Instrument, um Zugewanderte beim Spracherwerb sowie bei ihrer Orientierung und Integration in unsere Gesellschaft zu begleiten und zu unterstützen. Angesichts des bestehenden Fachkräfte- und Arbeitskräftemangels sind die Integrations- und Sprachkurse auch im Hinblick auf die Integration in den Arbeitsmarkt und als Vorbereitung auf die Berufssprachkurse von besonderer Bedeutung – gerade für freiwillige Kursteilnehmer, die oft ein hohes Maß an Motivation einbringen. Das Kurssystem ist damit langfristig für unser gesellschaftliches Zusammenleben und für unseren Arbeitsmarkt von elementarer Bedeutung. Daher haben wir gemeinsam mit der CDU/CSU im Koalitionsvertrag vereinbart, Integration zu fördern, in sie zu investieren und die Integrations- und Sprachkurse fortzuführen. Die SPD-Bundestagsfraktion hat sich auch bewusst und mit Erfolg in den Haushaltsverhandlungen zum Bundeshaushalt 2026 für eine auskömmliche Finanzierung der Integrations- und Sprachkurse eingesetzt: 1,06 Milliarden Euro stellt der Haushaltsausschuss für die Kurse bereit. Nichtsdestotrotz betreffen die im gesamten Bundeshaushalt notwendigen Konsolidierungsmaßnahmen für das Haushaltsjahr 2027 ff. auch den Integrationsbereich.

Jetzt konnten wir uns mit dem Koalitionspartner auf eine Kompromisslösung verständigen: Es wird keine pauschale Ablehnung für freiwillige Teilnehmer nach § 44 Abs. 4 AufenthG mehr geben. Stattdessen wird die Zulassung freiwilliger Teilnehmer ab 1. Juni 2026 im Rahmen einer Kontingentierung erfolgen, die sich am verfügbaren Haushaltsvolumen und an der Finanzplanung orientiert. Hier fließen auch die im Haushaltsjahr 2026 vorgesehenen Mittel entsprechend ein, Restmittel können in das Folgejahr übertragen werden. Dabei werden priorisierte Kontingentanteile für Gruppen mit besonderem Integrationsbedarf berücksichtigt: Dies sind Personen mit einer Aufenthaltserlaubnis nach § 24 AufenthG, also insbesondere Menschen, die aus der Ukraine zu uns geflüchtet sind, sowie EU-Bürger, bei denen ein arbeitsmarktpolitisches Interesse besteht. Diese Menschen bleiben erfahrungsgemäß dauerhaft in Deutschland. Insbesondere für Ukrainer:innen gilt, dass sie nicht weniger bei ihrer Integration unterstützt werden sollten als anerkannte Flüchtlinge. Für Menschen, die sich noch im Asylverfahren befinden, stehen die Erstorientierungskurse (EOK) als Einstiegsangebot für einen niedrigschwelligen, alltagsorientierten Spracherwerb zur Verfügung. Das EOK-Angebot wird ab November erheblich ausgebaut. Auch hier gilt: sobald das Asylverfahren positiv abgeschlossen ist, besteht weiterhin der gleiche Zugang zu Integrationskursen wie bisher. 

In Abhängigkeit des Kontingents können zudem im Rahmen der Ermessensentscheidung nach § 44 Abs. 4 AufenthG weitere Einzelfälle berücksichtigt werden. Finanzielle Spielräume, die sich aus den Vorschlägen der durch das BAMF eingesetzten Bewertungskommission ergeben, werden für zusätzliche Kurszulassungen für freiwillige Teilnehmer genutzt. Mit diesem Vorgehen stellen wir sicher, dass freiwillige Teilnehmer wieder zu Integrationskursen zugelassen werden, während wir zugleich eine verlässlichere Planung und finanzielle Steuerung ermöglichen. Diese Einigung wird nun durch das Bundesinnenministerium im Rahmen einer Rechtsverordnung umgesetzt und soll ab Juni 2026 gelten. 

Mir ist bewusst, dass diese Lösung keine Rückkehr zum System vor dem Zulassungsstopp bedeutet. Trotzdem konnten wir mit unseren Argumenten in weiten Teilen überzeugen - Ergebnis ist: Die Rücknahme des pauschalen Zulassungsstopp und eine Öffnung der freiwilligen Teilnahme u.a. für ukrainische Geflüchtete, Unionsbürger und ggf. weiterer Personen im Rahmen eines Kontingents, das eine bessere und verlässlichere haushälterische Steuerung ermöglicht. Damit sichern wir auch das Kursangebot in der Fläche – z.B. im ländlichen Raum – und sorgen außerdem dafür, dass auch für Asylbewerber mit den EOK ein Integrationsangebot zur Verfügung steht. 

Dieses neue System muss zwar noch entsprechend ausgestaltet werden, dies werden wir als SPD-Bundestagsfraktion eng begleiten. Ich bin aber insgesamt überzeugt, dass die Kompromisslösung gegenüber dem Status Quo zu einer Verbesserung für die freiwilligen Teilnehmer, zu mehr Planungssicherheit für die Träger und Lehrenden und zu einer Stabilisierung des Integrationskurssystems insgesamt führen wird. Wir wissen auch, wie schwierig die letzten Wochen nicht nur für die Teilnahmeinteressierten, sondern auch für die Träger und Lehrkräfte waren. Wir sollten nie wieder in eine derart lange Phase der Planungsunsicherheit kommen. 

Wir werden uns daher weiter dafür einsetzen, dass auch in Zeiten knapper Haushalte die Integrationskurse und andere Titel für Beratung und Teilhabe bedarfsgerecht finanziert werden. Wir freuen uns, wenn Sie diesen Kurs weiter unterstützen", so der Bundestagsabgeordnete Adis Ahmetović.