Das ist neu ab 2025!

Gesetzliche Neuregelungen ab Januar 2025
Mindestlohn steigt: Zum 1. Januar 2025 steigt der gesetzliche Mindestlohn auf 12,82 Euro pro Stunde. Die Erhöhung hat auch Auswirkungen auf Minijobs: Wer geringfügig beschäftigt ist, kann ab 2025 bis zu 556 Euro monatlich verdienen – statt wie bisher 538 Euro.
Höherer Grund- und Kinderfreibetrag: Der steuerliche Grundfreibetrag steigt von 11.784 Euro auf 12.096 Euro. Der Kinderfreibetrag wird um 60 Euro auf 9.600 Euro erhöht. Diese Teile des Einkommens sind steuerfrei.
Ausgleich der kalten Progression: Wenn eine Gehaltserhöhung zu einer höheren Besteuerung führt, spricht man von kalter Progression. Um diese auszugleichen, haben wir den Einkommensteuertarif abgesenkt.
Mehr Geld für Familien: Das Kindergeld steigt 2025 um fünf Euro auf 255 Euro pro Kind und Monat. Auch den Kinder-Sofortzuschlag für Kinder, deren Familien z. B. Bürgergeld beziehen, erhöhen wir. Ab 2025 steigt der Sofortzuschlag um fünf Euro auf 25 Euro pro Kind und Monat.
Deutschlandticket gesichert: Nutzer:innen können weiterhin bundesweit den gesamten öffentlichen Nahverkehr nutzen – von Bussen, U- und S-Bahnen, Straßenbahnen bis hin zu Regionalzügen. Der reguläre Preis steigt um neun Euro, von 49 auf 58 Euro.
Mehr Wohngeld: Alle zwei Jahre wird das Wohngeld an die Entwicklung von Mieten und Preisen angepasst. 2025 steigt es um etwa 30 Euro pro Monat. Das sind im Durchschnitt 15 Prozent.
Mehr Pflegeleistungen: Pflegebedürftige können Pflegegeld erhalten, das sie in der Regel an die sie versorgen-den und betreuenden Personen weitergeben. Es steigt zum 1. Januar 2025 um 4,5 Prozent. Auch die ambulanten Sachleistungen, etwa für eine häusliche Pflegehilfe, werden um 4,5 Prozent angehoben.
Elektronische Patientenakte (ePA): Anfang 2025 können alle gesetzlich Versicherten die ePA nutzen, in der etwa Arztbriefe, Befunde und Röntgenbilder digital gespeichert werden. Alle Daten sind verschlüsselt und können nur von den Versicherten und freigeschalteten Ärzt:innen eingesehen werden.
Smart Meter: Privathaushalte haben ab dem 1. Januar 2025 das Recht, sich einen intelligenten Stromzähler einbauen zu lassen. Die Kosten hierfür werden auf 20 Euro brutto pro Jahr gedeckelt. Sogenannte Smart Meter erfassen nicht nur wie viel, sondern auch, wann Strom verbraucht wird. Die erhobenen Daten können automatisch versendet werden, sodass nicht mehr abgelesen werden muss.
Dynamische Stromtarife: Stromanbieter müssen Kunden mit einem intelligenten Messsystem einen dynamischen Tarif anbieten. Das sind Stromtarife, bei denen sich der Arbeitspreis nach dem Strombörsenpreis richtet. Dies ist vor allem für Haushalte mit einem hohen Stromverbrauch geeignet, die flexibel sind – etwa Haushalte mit E-Auto, Batteriespeicher oder Wärmepumpe.
Mehr Geld für Azubis: Wer ab dem 1. Januar 2025 eine Ausbildung beginnt, erhält eine höhere Mindestausbildungsvergütung. Diese steigt Jahr für Jahr an. Im 1. Ausbildungsjahr müssen Azubis mindestens 682 Euro erhalten, im 2. Jahr 805 Euro, im 3. Jahr 921 Euro und im 4. Jahr 955 Euro.
Mehr Zuverdienst bei Erwerbsminderungsrenten: Wer eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung erhält, kann 2025 mehr hinzuverdienen. Die Grenze lag 2024 bei 37.117,50 Euro, ab 2025 sind es 39.322,50 Euro. Die individuelle Verdienstgrenze kann aber unterschiedlich hoch sein. Für Renten wegen voller Erwerbsminderung steigt der anrechnungsfreie Jahresverdienst von 18.558,75 Euro auf 19.661,25 Euro.
Stabiler Rentenbeitragssatz: 2024 bleibt der Beitragssatz zur Rentenversicherung stabil bei 18,6 Prozent.
Kurzarbeitergeld: Ab dem 1. Januar 2025 wird die Bezugsdauer für das Kurzarbeitergeld auf bis zu 24 Monate verlängert. Diese Regelung gilt bis zum 31. Dezember 2025.
Echtzeitüberweisung: In der EU wird die Echtzeitüberweisung eingeführt. Ab dem 9. Januar 2025 müssen Banken und Sparkassen eingehende Echtzeitüberweisungen gebührenfrei entgegennehmen. Bei Echtzeitüberweisungen landet das Geld innerhalb von wenigen Sekunden auf dem Konto der Empfänger:innen.
Amalgam-Füllungen beim Zahnarzt verboten: Amalgam ist ein Gemisch aus Quecksilber und anderen Metallen, das für Zahnfüllungen verwendet wird. Da Quecksilber umweltschädlich ist, sollen künftig EU-weit Kunststofffüllungen verwendet werden. Das Verbot bezieht sich nur auf künftige Füllungen.
Höhere Ausgleichsabgabe: Arbeitgeber mit mehr als 20 Beschäftigten sind dazu verpflichtet, fünf Prozent ihrer Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen zu besetzen. Anderenfalls müssen sie eine Ausgleichsabgabe zahlen. Diese wird zum 1. Januar 2025 angehoben. Wenn Unternehmen keinen einzigen schwerbehinderten Menschen beschäftigen, müssen sie künftig 815 Euro statt 720 Euro im Monat zahlen.
EU-einheitliches Ladekabel kommt: Aufgrund der Vielzahl verschiedener Stecker und Ladegeräte entstehen tau-sende Tonnen an Elektroschrott. Damit ist jetzt Schluss: USB-C wird Standard für elektronische Geräte wie etwa Smartphones und Tablets.