Seit der Änderung der gesetzlichen Regelungen zum Thema Sterbehilfe im Jahr 2015 spielt die Frage, was eine „geschäftsmäßige“ Beihilfe zur Selbsttötung sei, eine große Rolle. Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes, welches eine Neuregelung angeordnet hat, wird eine politische Umsetzung intensiv vorbereitet. Mit zahlreichen Expertinnen und Experten sowie Interessierten hat der Bundestagsabgeordnete Adis Ahmetović in der Veranstaltungsreihe „Reden wir über…“ über die Sterbehilfe diskutiert.

An der Diskussion über die aktuellen Gesetzesentwürfe haben Dr. Thela Wernstedt, MdL, die Oberlandeskirchrätin Dr. Kerstin Gäfgen-Track, Elke Neuendorf, Vizepräsidentin der Deutschen Gesellschaft für Humanes Sterben sowie Dr. med Gerald Neitzke, Vorsitzender des Klinischen Ethik-Komitees (KEK) der MHH, teilgenommen. In einem intensiven Austausch mit den rund 40 Interessierten ging es um den Patientenschutz, der Suizidprävention, der begleiteten Sterbehilfe und um das Vertrauensverhältnis zwischen Ärzt:innen und Patient:innen. Einig waren sich die Gäste und Expertinnen und Experten in dem Punkt, dass es keine gewerbliche Sterbehilfe geben sollte. „Die angeregte Diskussion hat gezeigt, wie emotional das Thema ist und welch hoher Informations- und Austauschbedarf besteht. Die geäußerten Anregungen und Wünsche aus der Veranstaltung werde ich auf jeden Fall mit nach Berlin nehmen“, so der Bundestagsabgeordnete Adis Ahmetović.

Das Bundesverfassungsgericht hat die Änderung der gesetzlichen Regelungen zum Thema Sterbehilfe, den § 217 Strafgesetzbuch, für verfassungswidrig erklärt und eine Neuregelung angeordnet, die das Selbstbestimmungsrecht des Individuums und Suizid als ein Grundrecht abbildet. Derzeit befinden sich mehrere Gesetzentwürfe in der Diskussion.