„Prüfung des AfD-Verbots muss vor der Neuwahl beschlossen werden“
Statement von Adis Ahmetović, MdB, zum fraktionsübergreifenden AfD-Verbotsantrag
„Die Unterstützung zahlreicher Verfassungsrechtlerinnen und -rechtler ist ein weiterer Beleg dafür, dass der Deutsche Bundestag noch in dieser Legislatur nicht nur über ein AfD-Verbot debattieren, sondern eine Entscheidung darüber fällen sollte, ein AfD-Verbot durch das Bundesverfassungsgericht prüfen zu lassen.
Ich selbst habe keinerlei Zweifel, dass die AfD eine rechtsextreme Partei ist. Aus diesem Grund unterstütze ich den fraktionsübergreifenden Antrag für ein AfD-Verbotsverfahren als Erstunterzeichner. Nicht nur, weil ich die politischen Ansichten der AfD größtenteils für schrecklich und menschenverachtend halte, sondern weil ich der Überzeugung bin, dass die AfD auch eine Gefahr für unsere Verfassung und unsere freiheitlich-demokratische Grundordnung darstellt.
Ich bin zudem der Auffassung, dass das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) verpflichtet ist, die Öffentlichkeit über eine mögliche Hochstufung der AfD zu informieren, insbesondere da dies für die politische Entscheidungsfindung der Wählerinnen und Wähler von Bedeutung ist.
Das BfV beobachtet die AfD seit 2021 als Verdachtsfall, und es wurde angekündigt, dass eine Neubewertung vor der Bundestagswahl 2024 erfolgen sollte. Allerdings wird nun berichtet, dass die Öffentlichkeit erst nach der Wahl informiert werden soll, um eine Beeinflussung der Wählerinnen und Wähler zu vermeiden.
Ich weise darauf hin, dass die Aufgabe des BfV nicht nur in der Beobachtung besteht, sondern auch in der Information der Öffentlichkeit über verfassungsfeindliche Bestrebungen. Ich fordere eine klare Kommunikation des BfV über seine Neubewertung der AfD vor der Bundestagswahl, um den Bürgerinnen und Bürgern eine informierte Wahlentscheidung zu ermöglichen und dem Gebot des Verfassungsschutzes gerecht zu werden.“